Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) setzte die Bundesregierung eine entsprechende EU-Richtlinie zum Energieausweis um. Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten will, benötigt seit dem 1. Mai 2014 verbindlich einen Energieausweis.
Verkäufer und Vermieter müssen den Ausweis künftig bereits bei der Besichtigung vorlegen. Nach Abschluss des Vertrags sollte der Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden. Die wichtigsten energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis müssen außerdem schon in der Immobilienanzeige genannt werden. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorschrift biete ich Ihnen, in Kooperation mit Energieberatern, die Ausstellung von dem Energieausweis für Wohngebäude an.
Mehrwert durch sachkundige Objektbesichtigung
Ihr Haus wird von mir persönlich besichtigt und alle relevanten Daten werden in ein entsprechendes Protokoll eingetragen. Anschließend wird der Energieausweis im vereinfachten Berechnungsverfahren rechtsgültig sowie zeitnah erstellt und von einem nach §21 EnEV 2009 zugelassenen Energieberater erzeugt und unterzeichnet. Dieser Energieausweis besitzt eine hohe Aussagekraft, da er im Gegensatz zu Onlinebestellungen mit „Ferndiagnosen“ auf einer sachkundigen Objektbesichtigung, einer fachmännischen Datenerfassung und zusätzlicher Plausibilisierung durch den ausstellungsberechtigten Energieberater beruht.
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